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geschicht. Hintergrund > Versailler Friedensvertrag
Der Friedensvertrag von Versailles

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles oder Diktat von Versailles) war das am 28. Juni 1919 unterzeichnete Vertragswerk, das nach dem Ersten Weltkrieg formell den Kriegszustand zwischen dem Deutschen Reich und den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten beendete. De facto waren die Kampfhandlungen bereits mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands von Compiègne am 11. November 1918 eingestellt worden. Nach der allseitigen Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat der Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft.
  
Er war der wohl wichtigste der Pariser Vorortverträge, zu denen auch der Vertrag von Trianon mit Ungarn, der Vertrag von St. Germain mit Österreich, der Vertrag von Neuilly-sur-Seine mit Bulgarien und der Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich zu rechnen sind. Er konstatierte die alleinige Verantwortung des Deutschen Reichs und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es daher zu Gebietsabtretungen und Reparationszahlungen an die Siegermächte.

Entstehung und Ratifizierung

Der Vertrag war das Ergebnis des seit Januar 1919 in Versailles tagenden Friedenskongresses. Ein engerer Ausschuss des Kongresses war der so genannte Rat der Vier, dem US-Präsident Woodrow Wilson (USA), der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau (Frankreich), der britische Premierminister David Lloyd George und der italienische Minister Vittorio Emanuele Orlando angehörten. Der Rat legte die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags fest. An den mündlichen Verhandlungen nahmen nur die Siegermächte teil; mit der deutschen Delegation wurden lediglich Memoranden ausgetauscht.


- Das Bild zeigt Erzberger auf dem Weg zu den Waffenstillstandsverhandlungen -

Das Ergebnis der Verhandlungen wurde der deutschen Delegation schließlich als Vertragsentwurf am 7. Mai 1919 vorgelegt. Die deutsche Delegation weigerte sich, zu unterschreiben und drängte auf Milderung der Bestimmungen, wobei die deutsche Delegation zu den mündlichen Verhandlungen nicht zugelassen wurde; stattdessen wurden Noten ausgetauscht. Zu den wenigen Nachbesserungen in der am 16. Juni von den Alliierten vorgelegten Mantelnote gehörte die Volksabstimmung in Oberschlesien. Die Siegermächte ließen weitere Nachbesserungen nicht zu und verlangten ultimativ die Unterschrift. Dabei drohten sie mit einem Einmarsch von Truppen, die bereits am Rhein bereitstanden. Ministerpräsident Philipp Scheidemann trat in dieser Situation zurück: Am 12. Mai 1919 begründete Scheidemann seinen Schritt in der Weimarer Nationalversammlung mit der zum geflügelten Wort gewordenen Frage:

"Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?"

Da im Falle einer Ablehnung ein Einmarsch der alliierten Truppen drohte, votierte die Nationalversammlung am 23. Juni 1919 mit 257 gegen 138 Stimmen für die Annahme des Vertrags. Scheidemanns Parteifreund und Nachfolger Gustav Bauer rief in der Sitzung aus:
"Wir stehen hier aus Pflichtgefühl, in dem Bewusstsein, dass es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu suchen, was zu retten ist […]. Wenn die Regierung […] unter Vorbehalt unterzeichnet, so betont sie, dass sie der Gewalt weicht, in dem Entschluss, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen".

Außenminister Hermann Müller (SPD) und Verkehrsminister Johannes Bell (Zentrum) unterzeichneten daher am 28. Juni 1919 den Vertrag, wenn auch unter Protest. Die Vertreter der USA, der wichtigsten Signatarmacht neben Großbritannien und Frankreich, hatten den Vertrag nach den zwei deutschen Delegierten zwar als Erste unterzeichnet, der amerikanische Kongress ratifizierte den Vertrag jedoch nicht.

Ausgangsbedingungen


Deutsche Friedensunterhändler vor ihrer Abfahrt ins Hotel Trianon.
Von links: Leinert, Melchior, Giesberts, Brockdorf-Rantzau, Landsberg, Schücking


Zwei der wichtigsten Mächte aus der Zeit des Kriegsbeginns existierten nicht mehr:

  • Als Folge der Oktoberrevolution, die durch die Einschleusung Lenins durch das Deutschen Reich möglich geworden war, war auf dem Boden des russischen Zarenreiches nun Sowjetrussland entstanden. Der Weltrevolution verpflichtet, bedrohte der Sowjetstaat die innenpolitische Stabilität aller anderen Staaten.

  • Die österreich-ungarische Donaumonarchie hatte sich aus innenpolitischer Handlungsunfähigkeit in die Auslösung des Weltkrieges geflüchtet und war beim Waffenstillstand zerfallen.


Beide Kriegsparteien hatten sich Nationalitätenprobleme in gegnerischen Staaten zunutze gemacht: Die Mittelmächte hatten auf dem Gebiet des Zarenreiches Regentschaftspolen gegründet und die Gründung Litauens wohlwollend geduldet. Die Alliierten und die slawischen Minderheiten der Donaumonarchie hatten sich gegenseitig unterstützt und waren nun einander verpflichtet. So war eine generelle Rückkehr zu den Vorkriegsgrenzen unmöglich und die Neuordnung mit jenen Problemen belastet, die die Grenzziehung zwischen Nationalstaaten unausweichlich mit sich bringt. Die ungleich schwersten Kriegsschäden an der zivilen Infrastruktur hatten Frankreich und das von Deutschland überfallene Belgien zu verzeichnen.

 
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