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Herr Kaplan Jean Arnolds war geboren zu Baelen am 7. März 1904, dem Festtage des hl. Thomas von Aquin, dessen engelhafte Reinheit und zärtliche Liebe zur Heiligen Eucharistie auch sein kurzes Leben schmücken sollten. Nach Beendigung seiner Studien wurde er am 1. Juli 1928 in Lüttich (B) zum Priester geweiht und durfte zu seiner größten Seelenfreude sein erstes hl. Messopfer am folgenden Muttergottesfeste Mariä Heimsuchung darbringen.
Seine priesterliche Laufbahn begann er als Professor am Collège Patronnée zu Eupen (B). Schon hier erwies er sich als hervorragender Erzieher der Jugend, der er mit einem seltenen Beispiel der Frömmigkeit und Gewissenhaftigkeit voranging.
Im Jahre 1933 berief ihn sein Bischof zum Kaplan an St. Nikolaus in Eupen, wo er sieben Jahre lang äußerst segensreich wirkte. Seine gesamte priesterliche Tätigkeit am Altar, im Beichtstuhl, auf der Kanzel, in der Schule und in den Vereinen war getragen und beseelt durch eine tiefe Gottinnigkeit, die all sein Tun und Schaffen adelte und verklärte. In feiner Einfühlung in die Forderung der Zeit, sah Kaplan Arnolds in der Erziehung der Jugend die edelste Aufgabe des Priesters. Im "Kreuzzug" entzündete er in den Herzen der Kleinen die Liebe zum eucharistischen Heiland.
In selbstloser, hingebender Liebe zu den Lieblingen des göttlichen Kinderfreundes scheute er kein Opfer. Im Jünglingsverein und in der Organisation der Pfadfinder schulte er die Heranwachsenden zu charakterfesten Christen. So trat er auch in heiliger Entrüstung gegen das Neuheidentum auf, das die Seelen der Jugendlichen zu gefährden drohte. Im schicksalsschweren Jahre 1940 nach Montzen (B) berufen, setzte Kaplan Arnolds dort seine erzieherische Tätigkeit fort und wurde manchem hilfesuchenden Menschen ein rettender Engel. Sein Wirken ging aufs Ganze.
So kam er in Konflikt mit den ungerechten Machthabern. Man stellte ihm nach und setzt ihn in Haft. Seine Wahrheitsliebe und Offenheit vor den Richtern beschleunigten sein Ende. Im Juli 1944 wurde er ein Opfer seiner Nächstenliebe und seiner priesterlichen Pflichterfüllung gegen Gott und Vaterland.
Textquelle: Damaliger Sterbezettel zum frommen Andenken an den Hochwürdigen Herrn Kaplan Jean Arnolds
- Vielen Dank auch an dieser Stelle an Herrn H. Küchen, der mir den Sterbezettel zur Verfügung gestellt hat -
Die Eintragung im Mordregister Nr. 1903 3 A, Buchstabe A Nr. 304 (IV g 10a 938/44 g) über die Hinrichtung des Johann Arnolds am 28. August 1944 in Brandenburg/Havel trägt einen handschriftlichen Vermerk, in dem es u.a. heißt: „…..dass er ihnen in seiner Kirche und seiner Dienstwohnung Unterschlupf währte…..“. Der 4. Senat des Volksgerichthofes Berlin verurteilte am 27. April 1944 den Kaplan Johann (Jean) Arnolds, geboren am 7. März 1904 in Baelen, Kreis Eupen, wohnhaft in Montzen, wegen Feindbegünstigung gemäß § 91b StGB zum Tode und dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, weil er in mehreren Fällen flüchtigen französischen Kriegsgefangenen Unterschlupf gewährt habe. Die Todesstrafe, die nicht zwingend vorgeschrieben war, wurde vier Monate später vollstreckt.
Für den Vikar der Kirche in Montzen, der Professor in Eupen gewesen war und als Militärpfarrer gedient hatte, war Hilfe auch für militärische Flüchtlinge, die an seine Tür klopften, eine Pflicht seines Amtes als Priester. Dass es hier Franzosen waren, die angeblich versucht hatten, nach England zu fliehen, und mit deren Unterstützung er sein eigenes Leben gefährdete, machte für ihn keinen Unterschied. Er hätte jedem Hilfesuchenden, gleich welcher Nationalität, in der Not geholfen. Für ihn gab es nicht politischen Ehrgeiz oder fanatischen Kampf – er war Diener seines Herrn, dessen Lebensopfer für andere sein Vorbild war.
Quellen: Priester vor Hitlers Tribunalen, Benedicta Maria Kempner, C. Bertelsmann-Verlag
Mordregister Buchstabe A Nr. 304 1903 3 a. Geschäftsnummer IV g 10 a
Josse Alzin, „Martyrologe 40-45“, Editions Fasbender, Arlon /Belgien 1947, S. 209/211
„Kardinaal van Roey en de Duitsche bezetting in België“, Brüssel 1945
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