Malmedy-Prozess - WW1 World War Tours WW2

Stichwortsuche
*** Willkommen auf meiner Webseite: World War Tours - www.worldwartours.be , die Seite wird regelmässig aktualisiert - ich würde mich natürlich über weitere Besuche von euch freuen   *** Willkommen auf meiner Webseite: World War Tours - www.worldwartours.be , die Seite wird regelmässig aktualisiert - ich würde mich natürlich über weitere Besuche von euch freuen   *** Willkommen auf meiner Webseite: World War Tours - www.worldwartours.be , die Seite wird regelmässig aktualisiert - ich würde mich natürlich über weitere Besuche von euch freuen  
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Ardennenoffensive
Der Malmedy-Prozess und die Dachauer-Prozesse

Die Dachauer-Prozesse waren 489 Militärgerichtsprozesse  der US-Army in der amerikanischen Besatzungszone gegen überwiegend deutsche Angeklagte, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen wurde. In 3.887 Verfahren wurde ermittelt, nur 489 Prozesse wurden durchgeführt. Sie fanden in den Jahren 1945 bis 1948 im Internierungslager Dachau  statt, wo sich bis Ende April 1945 das KZ Dachau befand. 1.672 Personen wurden in den Dachauer Prozessen angeklagt; allein 1.021 Angeklagte wurden in bis zu 250 Prozessen aufgrund des Verfahrensgegenstandes „Konzentrationslagerverbrechen“  beschuldigt. 268 der insgesamt 426 verhängten Todesurteile wurden im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg durch Erhängen vollstreckt. Die zu Haftstrafen Verurteilten verbüßten ihre Haft ebenfalls in Landsberg. Bis Ende der 1950er Jahre waren alle Gefangenen aus der Haft entlassen.

Malmedy-Prozess

Der Malmedy-Prozess war ein Kriegsverbrecherprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse vor einem amerikanischen Militärgericht gegen 73 deutsche Angeklagte vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 im Internierungslager Dachau stattfand. Alle Angeklagten wurden für schuldig befunden. Neben 43 Todesurteilen wurden 30 Freiheitsstrafen verhängt. Die Todesurteile wurden nicht vollstreckt. Im Prozess wurden 73 Angehörige des Panzerregiments der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte-SS Adolf Hitler beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy gefangene US-Soldaten beim sogenannten Malmedy-Massaker erschossen und bis zum Abschluss der Ardennenoffensive allein im Bereich von Stavelot 130 Morde an Zivilisten (Männer, Frauen und Kinder) begangen zu haben.

Bei der Gerichtsverhandlung behauptete der Verteidiger Rudolf Aschenauer, die Angeklagten seien zu belastenden Aussagen genötigt und misshandelt worden. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Später unterschrieben 51 Soldaten eidesstattliche Erklärungen, in denen sie behaupteten, während der Verhöre gefoltert worden zu sein.

Urteile

  • 43 Soldaten zum Tod durch den Strang, darunter SS-Standartenführer Joachim Peiper

  • 22 zu lebenslänglicher Haft, darunter SS-Oberstgruppenführer Sepp Dietrich

  • Zwei zu 20 Jahren Gefängnis

  • Einer zu 15 Jahren Gefängnis

  • Fünf zu 10 Jahren Gefängnis


Das politische Nachspiel
Hauptsächlich bürgerrechtlich motivierte amerikanische Staatsbürger in und außerhalb der Army bestanden darauf, dass die Vorwürfe von Rechtsverstößen und unfairer Machenschaften einwandfrei geklärt werden müssten. Eine Untersuchungskommission konnte die Foltervorwürfe nicht bestätigen, stellte jedoch fest, dass die Voruntersuchungen nicht korrekt ausgeführt worden waren. Bei den Ermittlungen hatten sich einige Amerikaner, die über die Morde an den Kriegsgefangenen erbittert waren, zu Misshandlungen und Einschüchterungen hinreißen lassen. Auf Zweifel an den Ergebnissen solcher Ermittlungen gründete die Kommission ihre Meinung, dass keine Todesurteile vollstreckt werden sollten. Damit war die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Frage gestellt. Rechtsgerichtete politische Kreise in den USA nutzten diese Vorwürfe, um gegen das Strafverfolgungsprogramm der amerikanischen Besatzungsbehörden und gegen die angeblich von Kommunisten unterwanderte Politik der Regierung Truman zu agitieren. Senator Joseph McCarthy beutete das Malmedy-Thema für seine Karriere aus.

Alle  wurden später in Haftstrafen umgewandelt, daher gab es bezogen auf dem Malmedy-Prozess keine Hinrichtungen. Am 22. Dezember 1956 wurde als letzter Gefangener der im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg inhaftierte Joachim Peiper entlassen. Später bescheinigte Peiper sogar der einstige Hauptankläger der US-Army, Ellis, es habe sich inzwischen auch in Amerika herumgesprochen, dass es beim Malmedy-Prozess, der in einer Atmosphäre von Hass, Rachsucht und Vergeltung stattgefunden habe, nicht ganz nach Recht und Gesetz zugegangen sei. Den 74 angeklagten SS-Soldaten seien in der Voruntersuchung durch physische und psychische Folter Geständnisse abgepresst worden.

Auf dem Foto sind die sieben Richter des Militärgerichts beim Nordhausen-Hauptprozess am 25. September 1947 abgelichtet.
 
Counter
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü