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Die Gedenksteinplatte erinnert an das erste Zivilopfer, Herrn Franz RAUW. Dieser starb im Alter von nur 23 Jahren an dieser Stelle gemeinsam mit dem Gendarmen namens Georges DUBU. Beide waren am 10. Mai 1940 mit einem LKW unterwegs, als sie auf deutsche Soldaten trafen und der Gendarm das Feuer eröffnete. Im Gegenfeuer der zahlenmässig natürlich deutlich überlegenen Soldaten kamen beide Männer um. An besagter Stelle (An den Fußfällen in Büllingen) erinnert auch heute noch ein Gedenkstein an die beiden Opfer. Dieses wurde von Angehörigen und Nachbarn errichet.
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